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In Deutschland sind alle wildlebenden Singvogelarten besonders geschützt. Dazu zählen auch der Gebäude bewohnende Sperling und die Schwalben.
Bei der verwilderten Stadttaube (Columba livia) handelt es sich um Nachkommen ehemaliger Nutztiere. Sie dürfen vertrieben oder in besonderen Fällen auch bekämpft werden, wenn sie am Menschen oder seinen Gütern schädlich werden. Rentokil bietet Ihnen nur rechtskonforme und tierschutzgerechte Lösungen an.
In Achtung des Tieres als Mitgeschöpf lehnt Rentokil nicht tierschutzgerechte Systeme ab.
Das Tierschutzgesetz besagt im Kern: "Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen."
Tauben vergiften bzw. Tauben töten zu wollen, ist keine Lösung. Es gibt intelligente Systeme zur Taubenabwehr, die sowohl die Gesundheit des Menschen als auch seine Gebäude wirkungsvoll schützen und so ein Miteinander von Menschen und Tauben erlauben.
Statt Taubenbekämpfung durch Tauben-Gift heißt es also Taubenabwehr durch professionelle Abwehrsysteme. Wie diese Lösungen aussehen können und welche Möglichkeiten es im Einzelnen gibt, erfahren Sie hier: Rentokil Taubenabwehr.
Das Töten von Tauben z.B. durch Abschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Es darf aber immer nur die letzte in Frage kommende Möglichkeit sein. Alle weniger belastenden Verfahren sind zuvor auszuschöpfen. Ein Abschuss unterliegt dem Waffengesetz, bedarf daher behördlicher Genehmigungen und darf nur von Experten durchgeführt werden. Wir beraten Sie gerne.
Das Fangen und Freilassen bzw. Umsiedeln von Tauben sollte nur durch einen Schädlingsexperten erfolgen, der die rechtlichen Bestimmungen zum Fang von Vögeln kennt. Vorteilhafter als das Fangen von in Gebäuden eingedrungener Tauben, ist es, das Eindringen im Vorwege zu verhindern. Wir beraten sie gerne. Lösungen zu Abwehrsystemen finden Sie hier: Rentokil Taubenabwehr